Verträge und Netzentgelte


Netzanschluss- und Netznutzungsverträge

Für einen Netzanschluss oder die Nutzung des Gasnetzes der Stadtwerke Königslutter gelten folgende Verträge:

 

Kommunikatonsdatenblatt und EDIFACT-Schlüssel

 

Netznutzungsentgelte

Die Stadtwerke Königslutter GmbH nimmt gemäß § 4 Abs. 3 ARegV jeweils zum 1. Januar jeden Jahres eine Anpassung der Netzentgelte auf Basis der aktuell geltenden Erlösobergrenze vor.

Netzentgelte 2024 der Stadtwerke Königslutter GmbH gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG

§ 20 Abs. 1 Satz1 EnWG verpflichtet die Netzbetreiber, bis zum 15. Oktober des Vorjahres die Bedingungen für den Netzzugang für das Folgejahr im Internet zu veröffentlichen.
Sind die Entgelte für den Netzzugang nicht bis zu diesem Tag ermittelt, ist die voraussichtliche Höhe dieser Entgelte zu veröffentlichen. Zum 15. Dezember haben die Netzbetreiber sodann die endgültigen Netzentgelte für das kommenden Jahr bekannt zu machen.
Der Verpflichtung zur Veröffentlichung der vorläufigen Netzentgelte ist die Stadtwerke Königslutter GmbH am 06. Oktober nachgekommen.
Wir weisen darauf hin, dass die Veröffentlichung der Netzentgelte zum 01.01.2024 unter Vorbehalt erfolgt. Die Regulierungsbehörden haben bieher noch keine Festlegungen zur Erlösobergrenze der Stadtwerke Königslutter GmbH getroffen und auch die Höhe der Netzentgelte der vorgelagerten Netzebenen ist noch nicht final bekannt. Eine Anpassung der Netzentgelte für das Jahr 2024 wird somit nochmals erfolgen.
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Konzessionsabgabe

Veröffentlichung der aktuellen Konzessionsabgabe gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV) im Netzgebiet der Stadtwerke Königslutter GmbH:

AGS

Kommune

Tarifkunden

(Kochen/Warmwasser)

Tarifkunden

(Sonstige)      

Sondervertragskunden

03154013

Königslutter am Elm

0,51 ct/kWh

0,22 ct/kWh

0,03 ct/kWh

Die Preise gelten zzgl. Umsatzsteuer.