Festlegung des Grundversorgers
Gemäß § 36 Abs 2 EnWG stellt der Netzbetreiber alle drei Jahre jeweils zum 01.07. den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre fest. Grundversorger ist der Lieferant, der die meisten Haushaltkunden im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Immer dann, wenn Sie als Haushaltskunde vertraglich keinem Lieferanten zuzuordnen sind, werden Sie automatisch der Grundversorgung zugeordnet.
Der zum Stichtag 01.07.2024 festgestellte Grundversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Elm-Lappwald (ehem. Stadtwerke Königslutter) ist:
Stadtwerke Königslutter GmbH (Vertrieb) – seit 29.08.2024 umfirmiert in: Stadtwerke Elm-Lappwald GmbH
Wallstraße 21
38154 Königslutter am Elm