Gesetzliche Grundlagen


Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) enthält Vorgaben zur Strom- und Gasversorgung, Regulierung und Entflechtung des Netzbetriebs sowie Richtlinien des Energierechts der Europäischen Gemeinschaft. Das Gesetz ist die Grundlage für Verordnungen zum Netzzugang und zu den Netzentgelten für Strom und Gas:

Nach dem Energiewirtschaftsgesetz sind alle Netzbetreiber verpflichtet, ihre Netze diskriminierungsfrei allen Kunden zur Verfügung zu stellen. Dafür dürfen dem Kunden nur genehmigte Netzentgelte in Rechnung gestellt werden, die sich nach der entsprechenden Verordnung richten. Die Betreiber von Netzen der örtlichen Versorgung müssen die allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss veröffentlichen und jeden zu diesen Bedingungen anschließen. Diese Anschlusspflicht besteht jedoch nicht, wenn der Anschluss für den Netzbetreiber aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist. Netzzugang und -nutzung unterliegen der Regulierung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) oder den jeweiligen Landesregulierungsbehörden. Niedersachsen nimmt die Aufgabe der Regulierung seit 2014 selbst wahr.

Energieversorger mit mehr als 100.000 Kunden müssen ihren Netzbereich von allen übrigen wirtschaftlichen Geschäftsbereichen ihres Unternehmens trennen. Diese Regelung zur Entflechtung (engl. Unbundling) gilt auch für Energieversorger, die im Sinne der EG-Fusionskontrollverordnung verbunden sind.